Karthausezuchthündin im Ruhestand
Ab dem 8. Lebensjahr dürfen Zuchthündinnen nicht mehr belegt werden.
Sie genießen ihren Ruhestand bei uns im Rudel und werden verwöhnt, gehegt und gepflegt.
Ab dem 8. Lebensjahr dürfen Zuchthündinnen nicht mehr belegt werden.
Sie genießen ihren Ruhestand bei uns im Rudel und werden verwöhnt, gehegt und gepflegt.